Art 1 SVAbkCHNG

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Dem in Peking am 12. Juli 2001 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China über Sozialversicherung wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 5. April 2013