Art 1 SVAbkCHNG
Dem in Peking am 12. Juli 2001 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China über Sozialversicherung wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 5. April 2013