§ 48 StUG
Evaluierung
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Die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde legt dem Deutschen Bundestag nach Ablauf von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 9. April 2021 (BGBl. I S. 750) einen Evaluierungsbericht zum Transformationsprozess des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv vor. Im Zuge der Evaluierung wird geprüft, ob das Bestehen des Beratungsgremiums nach § 39 Absatz 1 für weitere fünf Jahre erforderlich ist.
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