§ 4 StrRehaHomG

Tilgung im Bundeszentralregister

📖

Eintragungen im Bundeszentralregister über strafgerichtliche Urteile oder Unterbringungsanordnungen, deren vollständige Aufhebung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 7 festgestellt wurde, sind auf Antrag des Verurteilten zu tilgen.

Suchhilfen: Eintrag tilgen, Strafregistereintrag löschen, Tilgung Bundeszentralregister, Urteil aus Register entfernen, Verurteilten Antrag Tilgung, Eintrag im Bundeszentralregister löschen, Strafregistereintrag löschen lassen, fernen, urteilten