Art 6 StreitkrAVbgInkrG
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 2, die am 3. Oktober 1990 in Kraft treten.
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 2, die am 3. Oktober 1990 in Kraft treten.
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