§ 11 StrabBlPV
Prüfungsgegenstand
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In der Prüfung hat der Kandidat seine fachliche Befähigung zum Betriebsleiter nachzuweisen.
Prüfungsgegenstand
In der Prüfung hat der Kandidat seine fachliche Befähigung zum Betriebsleiter nachzuweisen.