§ 312 StPO Zulässigkeit ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Gegen die Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts ist Berufung zulässig.