§ 25 StGB

Täterschaft

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(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

Suchhilfen: Täter werden bestraft, Gemeinschaftliche Straftat, Strafbarkeit bei Tatbegehung, Täterhaftung, Begehung einer Straftat, gehung