§ 19 StGB Schuldunfähigkeit des Kindes ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.