§ 4a StBVV

Unterschreiten der gesetzlichen Vergütung

📖

In außergerichtlichen Angelegenheiten kann eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen.

Suchhilfen: niedrigere Vergütung vereinbaren, Steuerberater Honorar reduzieren, gesetzliche Vergütung unterschreiten, Steuerberater Gebührenvereinbarung, Steuerberatung Honorar, Gebührenuntergrenze Steuerberater, Steuerberater Kosten reduzieren, Steuerberater Honorarvereinbarung, gütung, einbaren, schreiten