§ 28 StBVV Prüfung von Steuerbescheiden ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Für die Prüfung eines Steuerbescheids erhält der Steuerberater die Zeitgebühr.