§ 16 StBVV
Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
📖
↗ Links
Der Steuerberater hat Anspruch auf Ersatz der bei der Ausführung des Auftrags für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlenden Entgelte. Er kann nach seiner Wahl an Stelle der tatsächlich entstandenen Kosten einen Pauschsatz fordern, der 20 Prozent der sich nach dieser Verordnung ergebenden Gebühren beträgt, in derselben Angelegenheit jedoch höchstens 20 Euro.
Suchhilfen: Entgelt für Postdienstleistung, Telekommunikationskosten Erstattung, Steuerberater Kosten zurückfordern, Pauschalsatz 20 Prozent, Gebühren für Briefversand, Kosten für Telefonate im Auftrag, Auftragsbezogene Postgebühren, Kostenpauschale für Post und Telefon, stattung