§ 9 StBerG
Vergütung
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Die Abgabe oder Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten oder zu einem Dritten gleich welcher Art, ist unzulässig.
Suchhilfen: Vermittlungsprovision Steuerberater, Gebührenakzeptanz Steuerberatung, Bestechung bei Auftragsvermittlung, Zuwendungen für Mandatsvermittlung, Unzulässige Auftragsvergütung, Korruptionszahlung Steuerberater, Entgelt für Mandatsvermittlung, Vergütungsverbote Steuerberatung, stechung, tragsvermittlung, wendungen, tragsvergütung