§ 89b StBerG
Rechtsnachfolger
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Im Fall einer Gesamtrechtsnachfolge oder einer partiellen Gesamtrechtsnachfolge durch Aufspaltung (§ 123 Absatz 1 des Umwandlungsgesetzes) können berufsgerichtliche Maßnahmen gegen den oder die Rechtsnachfolger verhängt werden.
Suchhilfen: Rechtsnachfolger werden, Gesamtrechtsnachfolge bei Kanzlei, partielle Rechtsnachfolge, Kanzleiaufspaltung, berufsgerichtliche Sanktionen, Maßnahmen gegen Rechtsnachfolger, Kanzleiübernahme Strafe