§ 128 StBerG

Mitwirkung der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug

📖

Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht wahrgenommen, bei dem der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen besteht.

Suchhilfen: Staatsanwaltschaft zweiter Rechtszug, Staatsanwaltschaft Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaft Mitwirkung Berufung, Staatsanwaltschaft Einspruch, wirkung, rufung