§ 128 StBerG
Mitwirkung der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug
📖
↗ Links
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht wahrgenommen, bei dem der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen besteht.
Suchhilfen: Staatsanwaltschaft zweiter Rechtszug, Staatsanwaltschaft Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaft Mitwirkung Berufung, Staatsanwaltschaft Einspruch, wirkung, rufung