§ 28 StBAPO
Erholungsurlaub
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Während der Ausbildung darf Erholungsurlaub nicht zu Lasten der fachtheoretischen Ausbildung gewährt werden. Tage, an denen keine Lehrveranstaltungen der Bildungseinrichtungen stattfinden, werden auf den Anspruch auf Erholungsurlaub angerechnet.
Fußnoten
(+++ § 28: Zur Anwendung vgl. § 78 +++)
Suchhilfen: Erholungsurlaub Ausbildung, Urlaub während Ausbildung, Urlaubsanspruch Azubi, Urlaub ohne Unterricht, Urlaubstage ohne Lehrveranstaltung, Urlaubsanspruch bei fehlendem Unterricht, bildung