§ 42 StAG
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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen eine Einbürgerung zu erschleichen.
Suchhilfen: Einbürgerungsbetrug, falsche Angaben Einbürgerung, unrichtige Angaben Staatsbürgerschaft, Vortäuschen deutsche Staatsangehörigkeit, Einbürgerungsantrag manipulieren, Strafe falsche Einbürgerungsangaben, Einbürgerung erschleichen, gaben, bürgerung, täuschen, bürgerungsangaben, schleichen