§ 8 SRV

Störungen

📖

Der Betreiber des Registers hat durch organisatorische und technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass er von auftretenden Störungen unverzüglich Kenntnis erlangt. Störungen sind unverzüglich zu beheben.

Suchhilfen: Störungsbehebung, Registerausfall, Systemstörung melden, Technische Störung beheben, Betriebsunterbrechung verhindern, Fehlerbehebung im Register, Störungsmanagement, heben, triebsunterbrechung