§ 16 SportSeeSchV Übergangsregelung ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. § 15a Abs. 1 Nr. 3 ist erst ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden.