§ 10c SpielV
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Die Unterrichtung über den Spieler- und Jugendschutz umfasst insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
- 1.
- Gewerbeordnung und Spielverordnung,
- 2.
- Spielhallenrecht der Länder,
- 3.
- Jugendschutzrecht.
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