Anlage 2 SpedKfmAusbV 2004
(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung - Zeitliche Gliederung -
(Fundstelle: BGBl. I 2004, 1911 - 1913)
1. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildungspositionen
(2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
(1) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildungspositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
- Berufsbildung,
- 1.3
- Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele c bis f,
- 1.4
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
- Umweltschutz
(2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.
- Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Lernziele a, f, g und m,
- 5.3
- Sammelgut- und Systemverkehre,
- 6.
- Verträge, Haftung und Versicherungen, Lernziele a und c,
- 2.1
- Arbeitsorganisation,
- 2.3
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
- 2.4
- Datenschutz und Datensicherheit,
- 3.
- Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.1
- Güterversendung und Transport, Lernziele a bis d,
- 8.
- Gefahrgut, Schutz und Sicherheit, Lernziel a,
- 1.4
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
- Umweltschutz,
- 2.1
- Arbeitsorganisation,
- 2.3
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernzeile b, d und e,
2. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
(2) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
(1) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.
- Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Lernzeile c, d, h, i, k, l,
- 5.1
- Güterversendung und Transport, Lernziele e bis i,
- 5.5
- Logistische Dienstleistungen, Lernziel a,
- 6.
- Verträge, Haftung und Versicherungen, Lernziel d,
- 7.
- Marketing, Lernziele c bis e,
- 2.3
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
- 5.1
- Güterversendung und Transport, Lernzeile a bis d,
- 5.3
- Sammelgut- und Systemverkehre
(2) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.2
- Lagerlogistik
- 1.3
- Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a und b,
- 2.2
- Teamarbeit und Kommunikation,
- 8.
- Gefahrgut, Schutz und Sicherheit, Lernziele b bis d,
- 9.3
- Qualitätsmanagement
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziel e,
- 2.1
- Arbeitsorganisation
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.5
- Logistische Dienstleistungen, Lernziel k,
- 9.1
- Zahlungsverkehr und Buchführung, Lernziele a, c, e und f
- 9.2
- Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Lernziele a bis c,
- 2.3
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
- 5.1
- Güterversendung und Transport
3. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
(2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse einer der Berufsbildpositionen
(1) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.
- Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben, Lernziele c und d,
- 4.
- Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Lernziele b und e, n bis p,
- 5.4
- Internationale Spedition,
- 6.
- Verträge, Haftung und Versicherungen, Lernziele b, e bis k,
- 9.1
- Zahlungsverkehr und Buchführung, Lernziele b, d, g und h,
- 9.2
- Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Lernziele d bis f,
- 2.3
- Informations- und Kommunikationssysteme,
- 2.4
- Datenschutz und Datensicherheit,
- 5.3
- Sammelgut- und Systemverkehre,
- 7.
- Marketing, Lernziele c bis e,
- 8.
- Gefahrgut, Schutz und Sicherheit, Lernziel a,
- 9.3
- Qualitätsmanagement
(2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.3
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel f,
- 5.5
- Logistische Dienstleistungen, Lernziele b bis i und l,
- 7.
- Marketing, Lernziele a und b,
- 2.3
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
- 2.4
- Datenschutz und Datensicherheit,
- 3.
- Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben, Lernziele c und d,
- 4.
- Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik,
- 6.
- Verträge, Haftung und Versicherungen,
- 7.
- Marketing, Lernziele c bis e,
- 9.3
- Qualitätsmanagement
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse einer der Berufsbildpositionen
- 5.1
- Güterversendung und Transport,
- 5.2
- Lagerlogistik
- 5.3
- Sammelgut- und Systemverkehre,
- 5.4
- Internationale Spedition oder
- 5.5
- Logistische Dienstleistungen
- 4.
- Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik
- 6.
- Verträge, Haftung und Versicherungen