§ 3 SozSichAbkGBRDVbgV

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(1) Diese Verordnung tritt rückwirkend zum 1. März 1967 in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens außer Kraft tritt.

(3)

Suchhilfen: rückwirkende Inkraftsetzung, Krafttreten rückwirkend, Vertragsende Wirkung, Gesetzesbeginn rückwirkend, Verordnung endet mit Vertrag, ordnung