Art 1 SozSichAbkBRAG
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Folgenden in Berlin am 3. Dezember 2009 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
- 1.
- dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über Soziale Sicherheit,
- 2.
- der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über Soziale Sicherheit.
Suchhilfen: Sozialversicherungsabkommen Brasilien, Abkommen soziale Sicherheit, Durchführungsvereinbarung Brasilien, kommen, führungsvereinbarung