Art 3 SozSichAbk1985ZusAbkCANG ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. (1) Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem das Zusatzabkommen nach seinem Artikel 2 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.