§ 2 SoldErnAnO 2026

Vorbehaltene Ernennungen und Entlassungen

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Dem Bundesministerium der Verteidigung behalte ich vor:
1.
Beförderungen zum Oberst in der Besoldungsgruppe A 16 und der Reservistinnen und Reservisten zum Oberst,
2.
Beförderungen der Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahnen der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes und des militärfachlichen Dienstes zum Leutnant und
3.
Ernennungen und Entlassungen in sonstigen besonderen Fällen.

Suchhilfen: Beförderung Oberst, Reservist Oberst Beförderung, Leutnant Ernennung, Entlassung Offizier, Besoldungsgruppe A16 Beförderung, Anwärter Leutnant Ernennung, besondere militärische Entlassung, förderung, nennung, lassung