Art 4 5. SGG-ÄndG
Inkrafttreten
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(1)
(2) Im übrigen tritt das Gesetz am ersten Tage des zweiten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
Inkrafttreten
(1)
(2) Im übrigen tritt das Gesetz am ersten Tage des zweiten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.