§ 204 SGG
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Vor die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit gehören auch Streitigkeiten, für welche durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit der früheren Versicherungsbehörden oder Versorgungsgerichte begründet worden war.
Suchhilfen: Zuständigkeit Sozialgericht, Versicherungsbehörde Zuständigkeit, Versorgungsgericht Zuständigkeit, Streitigkeit Sozialversicherung, Gerichtliche Zuständigkeit Sozialrecht, Sozialgerichtsbarkeit Zuständigkeit, Versicherungsstreit vor Gericht