Verordnung zur Durchführung des Berufsschadensausgleiches nach § 89 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch
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Inhalt
- Eingangsformel
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Abschnitt 2 Zuordnung
- § 3 Allgemeine Zuordnung
- § 4 Zuordnung in besonderen Fällen
- § 5 Zuordnung und Regelung bei mehreren Tätigkeiten oder bei Führen eines gemeinsamen Haushaltes
- § 6 Zuordnung bei Nachschaden gemäß § 89 Absatz 8 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch sowie bei berücksichtigungsfähigem Schaden nach einem Nachschaden
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Abschnitt 3 Derzeitiges Einkommen gemäß § 89 Absatz 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch
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Abschnitt 4 Schlussbestimmung