§ 45 SGB IX

Förderung der Selbsthilfe

📖

Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen, die sich die Prävention, Rehabilitation, Früherkennung, Beratung, Behandlung und Bewältigung von Krankheiten und Behinderungen zum Ziel gesetzt haben, sollen nach einheitlichen Grundsätzen gefördert werden. Die Daten der Rehabilitationsträger über Art und Höhe der Förderung der Selbsthilfe fließen in den Bericht der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation nach § 41 ein.

Suchhilfen: Selbsthilfegruppe Förderung, Selbsthilfeorganisation finanzieren, Förderung Selbsthilfeprojekte, Finanzielle Unterstützung Selbsthilfe, Selbsthilfe Prävention Förderung, Rehabilitation Selbsthilfe Förderung, Bericht Selbsthilfe Förderung, stützung