§ 212 SGB IX

Unabhängige Tätigkeit

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Soweit zur Ausübung einer unabhängigen Tätigkeit eine Zulassung erforderlich ist, soll schwerbehinderten Menschen, die eine Zulassung beantragen, bei fachlicher Eignung und Erfüllung der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen die Zulassung bevorzugt erteilt werden.

Suchhilfen: Zulassung unabhängige Tätigkeit, schwerbehinderte bevorzugte Zulassung, Berufszulassung für Behinderte, Genehmigung selbstständige Arbeit, Erlaubnis selbstständiger Beruf, behinderte Menschen Zulassung beantragen, fachliche Eignung Zulassung, Zulassungspriorität Schwerbehinderung, lassung, rufszulassung, antragen