§ 243b SGB 6

Wartezeit

📖
Die Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf
1.
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und
2.
Altersrente für Frauen.

Suchhilfen: Rente nach Altersteilzeit, Rentenanspruch nach Wartezeit, Voraussetzung Altersrente, aussetzung