§ 112 SGB 6
Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit
📖
↗ Links
Berechtigte erhalten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eine Rente nur, wenn der Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht. Für eine Rente für Bergleute ist zusätzlich erforderlich, dass die Berechtigten auf diese Rente bereits für die Zeit, in der sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt noch im Inland gehabt haben, einen Anspruch hatten.
Suchhilfen: Erwerbsminderungsrente, Rente bei verminderter Erwerbsfähigkeit, Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, Rente trotz Arbeitsmarktlage, Rente bei früherem Inlandaufenthalt