§ 88 SGB 3
Eingliederungszuschuss
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Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung erhalten (Eingliederungszuschuss).
Suchhilfen: Zuschuss zur Eingliederung, Arbeitsmarktintegration Zuschuss, Minderleistung Ausgleich, gliederung