§ 425 SGB 3
Übergang von der Beitrags- zur Versicherungspflicht
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Zeiten einer die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung sowie sonstige Zeiten der Beitragspflicht nach dem Arbeitsförderungsgesetz in der zuletzt geltenden Fassung gelten als Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses.
Suchhilfen: Beitragszeit, Beschäftigungszeit Versicherung, Arbeitsförderungsbeitrag, Versicherungszeit, Beitragsverhältnis, sicherung