§ 43a SGB 2
Verteilung von Teilzahlungen
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Teilzahlungen auf Ersatz- und Erstattungsansprüche der Träger nach diesem Buch gegen Leistungsberechtigte oder Dritte mindern die Aufwendungen der Träger der Aufwendungen im Verhältnis des jeweiligen Anteils an der Forderung zueinander.
Suchhilfen: Teilzahlung verteilen, Aufwendungen mindern, Anspruchsteilzahlung, Kostenaufteilung bei Teilzahlung, Leistungsberechtigte Teilzahlung, Träger Aufwendungen teilen, Verteilung von Teilbeträgen, wendungen, spruchsteilzahlung, teilung