§ 64 SGB 12

Vorrang

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Soweit häusliche Pflege ausreicht, soll der Träger der Sozialhilfe darauf hinwirken, dass die häusliche Pflege durch Personen, die dem Pflegebedürftigen nahestehen, oder als Nachbarschaftshilfe übernommen wird.

Suchhilfen: häusliche Pflege Vorrang, Pflege durch Angehörige, Nachbarschaftshilfe Pflege, Pflegebedürftiger Unterstützung zu Hause, Sozialhilfe Pflegepriorität, Pflege im eigenen Zuhause, Pflege im Haushalt, Pflege durch nahestehende Personen, stützung