§ 49 SGB 12

Hilfe zur Familienplanung

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Zur Familienplanung werden die ärztliche Beratung, die erforderliche Untersuchung und die Verordnung der empfängnisregelnden Mittel geleistet. Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind.

Suchhilfen: Verhütungshilfe beantragen, Kostenübernahme Verhütungsmittel, ärztliche Familienplanungsberatung, Empfängnisverhütung Kosten, Verhütungsmittel verschreiben lassen, Familienplanungsleistungen beantragen, antragen, schreiben