§ 49 SGB 12
Hilfe zur Familienplanung
📖
↗ Links
Zur Familienplanung werden die ärztliche Beratung, die erforderliche Untersuchung und die Verordnung der empfängnisregelnden Mittel geleistet. Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden übernommen, wenn diese ärztlich verordnet worden sind.
Suchhilfen: Verhütungshilfe beantragen, Kostenübernahme Verhütungsmittel, ärztliche Familienplanungsberatung, Empfängnisverhütung Kosten, Verhütungsmittel verschreiben lassen, Familienplanungsleistungen beantragen, antragen, schreiben