§ 99 SGB X
Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen
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Ist nach dem Recht der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung oder dem sozialen Entschädigungsrecht
- 1.
- das Einkommen oder das Vermögen von Angehörigen des Leistungsempfängers oder sonstiger Personen bei einer Sozialleistung oder ihrer Erstattung zu berücksichtigen oder
- 2.
- die Sozialleistung oder ihre Erstattung von der Höhe eines Unterhaltsanspruchs abhängig, der dem Leistungsempfänger gegen einen Unterhaltspflichtigen zusteht,
Suchhilfen: Auskunftspflicht bei Sozialleistungen, Einkommen von Angehörigen melden, Vermögen von Familienangehörigen prüfen, Unterhaltspflichtiger Auskunft geben, Sozialleistung Unterhaltsanspruch prüfen, Erstattung von Sozialleistungen prüfen, Angehörigen‑Auskunftspflicht Sozialrecht, Unterhaltsanspruch und Sozialleistung, kommen, gehörigen, mögen, stattung