§ 5 SGB X
Auswahl der Behörde
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Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweiges ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.
Suchhilfen: Behörde auswählen, unterste Verwaltungsstufe, Verwaltungsbehörde wählen, Kooperationsbehörde bestimmen, Verwaltungszusammenarbeit, stimmen