§ 8 SGB 1
Kinder- und Jugendhilfe
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Junge Menschen und Personensorgeberechtigte haben im Rahmen dieses Gesetzbuchs ein Recht, Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Sie sollen die Entwicklung junger Menschen fördern und die Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen.
Suchhilfen: Jugendhilfe beantragen, Erziehungshilfe erhalten, Kinderförderung nutzen, Familienunterstützung beantragen, Jugendhilfeleistung anfordern, Betreuung für Jugendliche, Sozialhilfe für Kinder, Entwicklungsförderung Jugend, antragen, halten, treuung, wicklungsförderung