§ 11 SGB 1

Leistungsarten

📖

Gegenstand der sozialen Rechte sind die in diesem Gesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen (Sozialleistungen). Die persönliche und erzieherische Hilfe gehört zu den Dienstleistungen.

Suchhilfen: Dienstleistung beantragen, Sachleistung erhalten, Geldleistung erhalten, persönliche Hilfe erhalten, erzieherische Hilfe beantragen, Leistungen nach SGB I, antragen, halten