§ 11 SGB 1
Leistungsarten
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Gegenstand der sozialen Rechte sind die in diesem Gesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen (Sozialleistungen). Die persönliche und erzieherische Hilfe gehört zu den Dienstleistungen.
Suchhilfen: Dienstleistung beantragen, Sachleistung erhalten, Geldleistung erhalten, persönliche Hilfe erhalten, erzieherische Hilfe beantragen, Leistungen nach SGB I, antragen, halten