§ 58a SG
Reservewehrdienstverhältnis
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Die Rechtsstellung der Soldaten in einem Reservewehrdienstverhältnis wird durch das Reservistengesetz geregelt.
Reservewehrdienstverhältnis
Die Rechtsstellung der Soldaten in einem Reservewehrdienstverhältnis wird durch das Reservistengesetz geregelt.