§ 10a SektVO
Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms
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Für die Erstellung und Übermittlung von Auftragsbekanntmachungen, Vorinformationen, Vergabebekanntmachungen und Bekanntmachungen über Auftragsänderungen (Bekanntmachungen) gelten die Anforderungen des § 10a Absatz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 1 und 3 der Vergabeverordnung über die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 und des Datenaustauschstandards eForms einschließlich der Regelungen zu verpflichtenden Datenfeldern und der Übermittlung über den Datenservice Öffentlicher Einkauf entsprechend.
Fußnoten
(+++ § 10a: Zur Nichtanwendung vgl. § 66 +++)
Suchhilfen: Auftragsbekanntmachung erstellen, Vergabe Bekanntmachung übermitteln, eForms Datenstandard nutzen, öffentlicher Einkauf Datenservice, verpflichtende Datenfelder Vergabe, EU-Vergabeverordnung Umsetzung, tragsbekanntmachung, stellen, kanntmachung, setzung