§ 1 SeeUmwVerhV

Ziele

📖
Diese Verordnung regelt
1.
Anforderungen an das umweltgerechte Verhalten in der Schifffahrt,
2.
die Ahndung von Verstößen gegen die in Nummer 1 genannten Anforderungen, insbesondere von Verstößen gegen Vorschriften des
a)
MARPOL-Übereinkommens,
b)
AFS-Übereinkommens,
c)
Ballastwasser-Übereinkommens.

Suchhilfen: Umweltgerechtes Schiffsverhalten, Schiffsabfall Entsorgung, Ballastwasser Vorschriften, MARPOL Verstöße, AFS Verstöße, Verstoß Ahndung, sorgung, schriften