Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Anlage zu § 1 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See)
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 7.12.2021 I 5188
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Inhalt
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Teil A Allgemeines
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Teil B Ausweich- und Fahrregeln
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Abschnitt I Verhalten von Fahrzeugen bei allen Sichtverhältnissen
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Abschnitt II Verhalten von Fahrzeugen, die einander in Sicht haben
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Abschnitt III Verhalten von Fahrzeugen bei verminderter Sicht
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Teil C Lichter und Signalkörper
- Regel 20 Anwendung
- Regel 21 Begriffsbestimmungen
- Regel 22 Tragweite der Lichter
- Regel 23 Maschinenfahrzeuge in Fahrt
- Regel 24 Schleppen und Schieben
- Regel 25 Segelfahrzeuge in Fahrt und Fahrzeuge unter Ruder
- Regel 26 Fischereifahrzeuge
- Regel 27 Manövrierunfähige oder manövrierbehinderte Fahrzeuge
- Regel 28 Tiefgangbehinderte Fahrzeuge
- Regel 29 Lotsenfahrzeuge
- Regel 30 Fahrzeuge vor Anker und auf Grund
- Regel 31 Wasserflugzeuge
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Teil E Befreiungen
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Teil F Überprüfung der Einhaltung des Übereinkommens
- Regel 39 Begriffsbestimmungen
- Regel 40 Anwendung
- Regel 41 Überprüfung der Einhaltung
- Anlage I Anordnung und technische Einzelheiten der Lichter und Signalkörper
- Anlage II Zusatzsignale für nahe beieinander fischende Fahrzeuge
- Anlage III Technische Einzelheiten der Schallsignalanlagen
- Anlage IV Notzeichen