Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich
Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 25.3.2025 I Nr. 100
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
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Abschnitt 2 Inbetriebnahme von Sportbooten oder Wassermotorrädern
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Abschnitt 3 Vermietung von Sportbooten oder Wassermotorrädern im Inland
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Abschnitt 4 Gewerbsmäßige Folgenutzung im Inland
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Abschnitt 5 Schlussvorschriften für Sportboote und Wassermotorräder im Inland
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Abschnitt 6 Sportboote unter deutscher Flagge im Ausland