Gesetz zu dem Übereinkommen vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschiffahrt und zum Protokoll vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden

SeeSchSiÜbkG · Ausfertigung: 13. Juni 1990 · 3 Einzelnormen

Geändert durch Art. 3 G v. 25.11.2015 I 2095

📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen

Inhalt