§ 3 SeeSchMeldPortalG
Zweck des Meldeportals
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Das Meldeportal dient der Entgegennahme und Weiterleitung einer Meldung, die nach einer Meldevorschrift über das Meldeportal elektronisch abgegeben werden muss, an die jeweils zuständigen empfangenden Stellen.
Suchhilfen: Meldeportal nutzen, elektronische Meldung abgeben, Meldung weiterleiten, Meldevorschrift erfüllen, online Meldung einreichen, behördliche Meldestelle kontaktieren, Meldung elektronisch übermitteln, geben, leiten, füllen, reichen