§ 1 SeeSchMeldPortalG

Geltungsbereich

📖

Dieses Gesetz regelt das Verfahren für Meldungen, die im Falle eines Hafenbesuchs, eines Aufenthaltes in deutschen Hoheitsgewässern oder des Befahrens deutscher Hoheitsgewässer über das Zentrale Meldeportal des Bundes abzugeben sind.