§ 71a SeeArbG
Verlängerung des Heuerverhältnisses während Gefangenschaft
📖
↗ Links
Befindet sich das Besatzungsmitglied bei Beendigung des Heuerverhältnisses in Gefangenschaft infolge seeräuberischer Handlung oder bewaffneter Raubüberfälle auf Schiffe, verlängert sich das Heuerverhältnis bis zum Zeitpunkt der Freilassung oder des Todes des Besatzungsmitglieds.
Suchhilfen: Heuerverhältnis verlängern, Gefangenschaft Arbeitsvertrag, Seeräuber Haftarbeitszeit, Besatzungsmitglied Freilassung, Verlängerung Arbeitsverhältnis bei Haft, Seeräuberische Handlung Arbeitsvertrag, Heuerfortsetzung während Haft, Arbeitsverhältnis bei Gefangenschaft, lassung, längerung