§ 63 SchRG

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Steht dem Eigentümer eine Einrede zu, durch welche die Geltendmachung der Schiffshypothek dauernd ausgeschlossen wird, so kann er verlangen, daß der Gläubiger auf die Schiffshypothek verzichtet.

Suchhilfen: Schiffshypothek verzichten, Einrede Eigentümer Schiff, Schiffshypothek Ausschluss, Verzicht Gläubiger Hypothek, Schiffshypothek Rücktritt, Schiffshypothek Einrede, Verzicht auf Schiffshypothek, zichten